Geltungsbereich
- Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer (im Folgenden „MW“) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.
- Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die MW nicht ausdrücklich anerkennt, sind für MW unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.Alle Vereinbarungen, die zwischen MW und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
- Die im Online-Katalog angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt.!
I. Angebot und Vertragsschluss Widerrufsrecht und Belehrung
- Die Angebote sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass MW diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
- Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von MW gehören, bleiben im Eigentum von MW und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
- Der Vertrag zwischen MW und dem Besteller kommt zu Stande, wenn MW den Empfang der Bestellung des Käufers bestätigt. Die Bestätigung erfolgt regelmäßig per e-mail, sofern dies nicht erfolgt gilt auch ein Versand der Ware durch MW als Bestätigung und Annahme des Vertrages.
- Widerruf
- 4.1 – Widerrufsrecht
- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Ausgenommen sind extra für Sie angefertigte Artikel oder Artikel mit Praxiseindruck.
- Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Ulrich & Martin Meyer GmbH & Co. KG
Postfach 1391 · 32327 Espelkamp
Königsberger Str. 6 · 32339 Espelkamp
- 4.2 - Widerrufsfolgen
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
- Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
- Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.
- Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
- Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
- Insbesondere bei technischen Geräten (Bsp. Wartezimmerkino) erbeten wir Rücksprache bzgl. der Verbringung.
- Fachgebiets-Logos
Meyer-Wagenfeld hat für die meisten Fachgebiete vorgefertigte Logos, die für die von Meyer-Wagenfeld gefertigten Praxisdrucksachen und Marketing-Medien kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Logos sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Zusammenhang mit Print- und digitalen Medien von Meyer-Wagenfeld verwendet werden.
- Texte/Inhalte von Print- und digitalen Medien
Die von Meyer-Wagenfeld erstellten und zur Verfügung gestellten Abbildungen und Texte sind Eigentum von Meyer-Wagenfeld und dürfen nur im Zusammenhang mit Print- und digitalen Medien von Meyer-Wagenfeld verwendet werden.
- Homepage
(UNO, Light, Doc5, Doc10, Doc15)
Die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Texte, Bilder und Animationen sind Eigentum von Meyer-Wagenfeld und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
II. Zahlungsbedingungen
- Die Preise des Verkäufers gelten „ab Werk“, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.
Die Versand- und Verpackungskosten sind unterhalb des von MW festgelegten Frei-Versand-Mindestbestellwertes (z.Zt. 75 €uro) nicht in dem Preis enthalten.
- Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bis spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Der Käufer kommt auch ohne Mahnung durch MW in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist MW berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von MW anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
III. Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
- Falls MW schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei MW oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- MW ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, ist MW berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. MW verpflichtet sich, dann den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Artikels zu informieren.
- MW haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von MW zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. MW ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von MW zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung durch MW auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Beruht der von MW zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet MW nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
IV. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
- Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. MW wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.
- Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert MW die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
V. Gewährleistung/Haftung
- Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber MW zu rügen.
- MW ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von MW zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist MW - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass MW aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat MW für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
- Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. MW ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat MW die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
- Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder MW die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- MW haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). MW haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet MW im Übrigen nicht.
- Der Besteller erklärt sich ausdrücklich durch die Bestellung mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- MW behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
- Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung durch MW nicht nach, so kann MW die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch MW liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. MW ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten von MW - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
VVI. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
- Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
- Die von Ihnen gegebenen persönlichen Informationen werden hier zum Zwecke der Belieferung gespeichert.
- Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht