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Grüne, blaue und rote Rezepte - welches Rezept wofür?

Das Verschreiben von Medikamenten und Heilmitteln gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Praxisalltag eines Mediziners. Wenn Sie dabei sind, Ihre eigene Praxis zu eröffnen oder während Ihres Medizinstudiums über einen solchen Schritt nachdenken, sollte schnell Sicherheit über die verschiedenen Rezeptarten in Deutschland entstehen. Rote, grüne und blaue Rezepte haben sich über das letzte Jahrzehnt etabliert, leider sind ihre Unterschiede nicht allen angehenden Medizinern bekannt. Falls auch Sie unsicher sein sollten, zeigen Ihnen die folgenden Ausführungen die Bedeutung der einzelnen Rezepte und ihre jeweiligen Einsatzzwecke.

Rote Rezepte: Das klassische Kassenrezept mit Kostenerstattung

Die allermeisten Patienten in Deutschland sind gesetzlich versichert und demnach Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Über die Jahrzehnte wurde die Kostenerstattung für Medikamente in Deutschland zwar schrittweise eingeschränkt, noch immer übernehmen die Krankenkassen jedoch den wesentlichen Anteil der Kosten für eine Fülle an verschreibungspflichtigen Medikamenten. Das rote Rezept ist die richtige Wahl, wenn Sie einem Kassenpatienten ein Medikament verschreiben, das dieser sonst nicht frei verkäuflich im Handel erhielte. Das rote Rezept löst dieser bei der Apotheke vor Ort bzw. einer Online-Apotheke ein und leistet pro verschriebenes Medikament eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro.

Das Rezept ist weder für Privatversicherte noch für Medikamente zu verwenden, die frei im Handel erhältlich sind. Auch sollten auf dem Rezept keine Medikamente zu finden sein, für die keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt. Zu diesem Zweck haben sich grüne Rezepte seit gut einem Jahrzehnt etabliert, die eher als grundlegende Informationen und Merkhilfe für den Patienten dienen. Falls irrtümlicherweise ein nicht zu erstattendes Medikament auf dem roten Rezept landet, wird der Apotheker den Patienten hierauf hinweisen. Bevor hierdurch ein unprofessioneller Eindruck von der eigenen Praxis entsteht, sind lieber gleich grüne Rezepte zu verwenden, selbst blaue Rezepte kämen für Selbstzahler infrage.

Grüne Rezepte: Information und Merkhilfe mit eventueller Erstattung

Grüne Rezepte werden ähnlich wie rote Rezepte ausschließlich an gesetzlich Versicherte vergeben. Grüne Rezepte werden für Heil- und Arzneimittel ausgewählt, die nicht durch die Krankenkasse erstattet werden und dennoch eine Wichtigkeit für Gesundheit und Heilungsverlauf des Patienten haben. Neben der Angabe von Medikamenten, die die Patienten in der Apotheke selbst bezahlen müssen, lassen sich Wirkstoffe oder Hinweise zu Dosierung und Darreichungsform auf dem Rezept notieren. Gerade für ältere Patienten sind grüne Rezepte eine wertvolle Merkhilfe, um einen Überblick über alle einzunehmenden Medikamente mit ihren jeweiligen Besonderheiten zu gewinnen.

Eingeführt wurden grüne Rezepte in Folge der Gesundheitsreform 2004, durch welche die gesetzlichen Krankenkassen von der Kostenerstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente befreit wurden. Sehr einfach betrachtet könnten grüne Rezepte auch durch ein einfaches Stück Papier ersetzt werden, auf dem der Arzt Hinweise zu frei erhältlichen Medikamenten und ihrer richtigen Einnahme gibt. Durch die "echte" Rezeptform nehmen viele Patienten die verschriebenen Medikamente jedoch ernster, was sonst schnell nur für Medikamente mit Kostenerstattung durch die Krankenkasse gilt. Apropos: Im Konkurrenzkampf der Krankenkassen bieten einige von ihnen mittlerweile die Kostenerstattung für bestimmte Arzneimittel, selbst wenn diese durch grüne Rezepte verschrieben wurden. Hier lohnt der Hinweis an den Patienten, dass er das Rezept ruhig zur Kostenerstattung einreichen soll.

Blaue Rezepte: Unverzichtbar für Privatversicherte und Selbstzahler

Blaue Rezepte sind klassische Rezepte für Privatpatienten, also Versicherungskunden mit einem Volltarif in der privaten Krankenversicherung. Blaue Rezepte können jede Art von Medikament oder Arzneimittel als Inhalt haben, da abhängig vom abgeschlossenen Versicherungstarif des Patienten eine uneingeschränkte Kostenerstattung vereinbart sein kann. Da keine direkte Kostenerstattung erfolgt, legt der Patient blaue Rezepte in der Apotheke vor und begleicht den Rechnungsbetrag aus eigener Tasche. Hiernach werden blaue Rezepte im Original an die private Krankenversicherung geschickt, nach einer Überprüfung der Dokumente erfolgt eine Kostenerstattung gemäß des vom Patienten abgeschlossenen Tarifs.

Blaue Rezepte können auch für gesetzlich Versicherte eingesetzt werden, solange diese als Selbstzahler die Kosten für ein bestimmtes Medikament komplett übernehmen möchten. Während grüne Rezepte im Regelfall frei verkäufliche Medikamente und Heilmittel präsentieren, sind blaue Rezepte auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel geeignet. Blaue Rezepte werden zu diesem Zweck eher selten genutzt, was an vergleichsweise hohen Kosten für den Selbstzahler liegt. Falls dieser unabhängig vom bestehenden Versicherungsschutz auf das Verschreiben bestimmter Wirkstoffe besteht und dies aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheint, können blaue Rezepte dennoch genutzt werden.

Die verschiedenen Rezepte einfach und preiswert erhalten

Für die roten Kassenrezepte müssen Ärzte keine Zusatzkosten einplanen. Die Rezepte werden kostenlos von speziellen Verlagshäusern wie Kohlhammer herausgegeben und bilden die Basis Ihrer ärztlichen Arbeit. Grüne Rezepte und blaue Rezepte sind hingegen kommerziell zu erwerben, hier empfehlen wir Ihnen unsere attraktiven Konditionen für Rezeptblöcke bei Meyer-Wagenfeld. Neben der Standardausführung können Sie hier auch grüne Rezepte und blaue Rezepte mit Ihrem Stempeleindruck bestellen.

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