Achtung!
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung:
Seit dem 1. Juli 2015 müssen Praxen auf Verordnungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Stempel bzw. Aufdruck der Praxis die Telefonnummer angeben. Auch der vollständig ausgeschriebene Vorname des verschreibenden Arztes muss aufgeführt sein.
Die Verwendung von Initialen oder Abkürzungen ist in der AMVV nicht vorgesehen. Diese Regelung betrifft alle Privatrezepte, die zur Kostenübernahme bei den Krankenkassen eingereicht werden können.