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Ärzte aufgepasst! So erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss zu Ihrer Homepage

Wann haben Sie das letzte Mal etwas vom Staat geschenkt bekommen? Also ich kann mich nicht erinnern. Im Gegenteil: Der Fiskus greift uns immer tiefer in die Tasche. Gefühlt wird alles teurer – kein Ende in Sicht! 

Allerdings gibt es einen Bereich, in dem Bund und Länder den Mittelstand und auch Arztpraxen finanziell kräftig unterstützt: 

Denn Deutschland soll digitaler werden. Das gilt auch für die Arztpraxen und den kompletten medizinischen Fachbereich. Damit die digitale Transformation gelingt, haben Bund und Länder verschiedene Förderprogramme entwickelt, von denen auch Sie profitieren können. 

Was wird gefördert?

Für Sie als Arztpraxis lohnt es sich, diese Projekte in Angriff zu nehmen:

 

Was muss ich beachten?

      • Warten Sie mit Ihrer Investition unbedingt so lange, bis Ihnen die Förderzusage vorliegt.
      • Sie müssen Ihre Zuschüsse in dem Bundesland investieren, das Ihnen die Fördermittel bewilligt hat. 
      • Insgesamt dürfen Sie innerhalb des laufenden Jahres und den beiden vorangegangenen Jahren die Fördersumme von 200.000 € nicht überschreiten.
      • Es bleibt immer ein gewisser Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen.

 

Nicht gefördert werden:

      • Eigenleistung
      • Personalkosten
      • Beraterkosten (Rechtsanwalt/Steuerberater/Förderberater)
      • IT-Grundausstattung (PC, Laptop, Smartphone, herkömmliche Büro-Software), sofern diese nicht zu Ihrem Digitalisierungsfortschritt beiträgt

Kann jede Praxis die Zuschüsse beantragen?

Die Förderprogramme können von mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und freien Berufen beantragt werden, die 3 bis maximal 499 Mitarbeiter beschäftigen. Über die genauen Voraussetzungen gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Auskunft.

Unter diesem Link finden Sie einen Überblick über die bundesweiten Förderprogramme.

Wie kann ich die staatliche Förderung bekommen?

Suchen Sie sich am besten einen kompetenten Berater, der mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten Ihrer Praxis bespricht und den Förderantrag ausarbeitet. 

Unter dem Suchbegriff „Digitale Förderung Beratung“ und der Angabe Ihres Bundeslandes finden Sie im Netz eine große Auswahl an zertifizierten Beratungsunternehmen. Nur wenige Programme (wie z. B. go-digital) benötigen eine speziell autorisierte Beraterfirma. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie dann bei den zuständigen Projektträgern oder der zuständigen Landesbank ein. Erst nach der Bewilligung können Sie mit der Umsetzung Ihrer geplanten Maßnahme starten.  Je nach Bundesland und Projektträger kann die Genehmigungsphase bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. 

Jetzt aktiv werden und ein Stück vom Kuchen abbekommen!

Wenn Sie schon länger darüber nachdenken, Ihre eigene Homepage erstellen zu lassen, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt gekommen! In vielen Bundesländern wurden die staatlichen Förderprogramme auch für 2022 verlängert.

Mein Tipp:

Lassen Sie sich beraten, sichern Sie sich Ihren Digitalisierungs-Zuschuss und nehmen Sie das Projekt „Praxishomepage“ schnellstmöglich mit uns in Angriff!

 

Ihre Anja Schneckener

 

Anja Schneckener

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