Ihr Impressum im Kurz-Check
Stimmen die Daten noch?
Von: Stefanie Stucke - 19.2.26
Was hat sich seit der Onlineschaltung Ihrer Praxiswebseite geändert?
Bei der Onlineschaltung Ihrer Praxiswebsite wird das Impressum mit den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Praxisdaten eingebunden. Seitdem können sich im Praxisalltag Änderungen ergeben haben. Prüfen Sie kurz, ob einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Hat der Praxisname sich geändert?
Stimmt die vollständige Anschrift noch?
Hat sich Ihre Telefonnummer oder Faxnummer geändert?
Ist die E-Mail noch aktuell?
Haben Praxisinhaberwechsel stattgefunden?
Hat sich die Zuständigkeit der Ärztekammer oder kassenärztlichen Vereinigung geändert?
Wurden durch Weiterbildungen Zusatzbezeichnungen erworben oder hat sich Ihr Tätigkeitsschwerpunkt geändert?
Wenn Sie einen oder mehrere Punkte mit „ja“ beantworten, lohnt sich ein kurzer Blick ins Impressum. Im folgenden Beitrag finden Sie eine kompakte Übersicht, welche Angaben für Arztpraxen erforderlich sind und worauf es im Detail ankommt.
Welche Angaben müssen in ein Impressum für Ärzte?
Welche Informationen genau erforderlich sind, hängt von der Praxisform ab (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, MVZ, GmbH). Eine gute Übersicht bietet auch die Checkliste des Virchowbundes für Praxiswebsites.
Zu den grundlegenden Pflichtangaben gehören:
Name der Praxis oder der verantwortlichen Person
vollständige Anschrift der Praxis
Kontaktmöglichkeiten wie Telefon und E-Mail
Für Arztpraxen kommen zusätzlich berufsrechtliche Angaben hinzu. Diese werden u. a. von der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern vorgegeben.
Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung
zuständige Ärztekammer
zuständige Kassenärztliche Vereinigung
berufsrechtliche Regelungen (inkl. Verlinkung)
Optional und je nach Praxisform:
Es können weitere Angaben erforderlich sein, die nur dann aufgeführt werden müssen,
wenn sie auf die jeweilige Praxis zutreffen oder entsprechende Inhalte verwendet werden:
Registereintrag mit Registernummer und Registergericht
(falls die Praxis z. B. als GmbH, MVZ oder Partnerschaftsgesellschaft eingetragen ist)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Bildnachweise oder Nennung von Fotografen bzw. Bildagenturen, sofern dies durch Lizenzbedingungen vorgegeben ist
Welche dieser Angaben im Einzelfall notwendig sind, hängt von der Praxisstruktur, der Rechtsform und den auf der Website verwendeten Inhalten ab. Eine allgemeine Übersicht zu Pflichtangaben bietet auch eRecht24 sowie Informationsseiten der Industrie- und Handelskammern.
Warum ein aktuelles Impressum verpflichtend ist
Eine Praxiswebsite unterliegt dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Daraus ergibt sich die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Webseitenbetreiber müssen ein Impressum bereitstellen, in dem der Verantwortliche eindeutig benannt wird und alle gesetzlich geforderten Angaben vollständig aufgeführt sind. Diese Informationen müssen auf der Website leicht auffindbar und jederzeit verfügbar sein.
Ein aktuelles Impressum sorgt dafür, dass die Website rechtlich eindeutig zugeordnet werden kann und Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten klar erkennbar sind. Sind Angaben veraltet oder unvollständig, kann es zu Rückfragen von Kammern, Behörden oder Wettbewerbern kommen. Auch Abmahnungen sind möglich und können mit Kosten verbunden sein.
Ein kurzer gelegentlicher Abgleich genügt meist, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Angaben weiterhin zum aktuellen Stand der Praxis passen und die Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Stammdaten und gesetzliche Vorgaben: beides im Blick behalten
Bei der Erstellung Ihrer Praxiswebsite werden Impressum und Datenschutzerklärung auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorgaben eingebunden.
Änderungen innerhalb der Praxis lassen sich meist schnell prüfen: Stimmen Name, Anschrift oder Ansprechpartner noch, ist das in wenigen Minuten erledigt. Deutlich aufwendiger ist es, die rechtlichen Vorgaben für Impressum und Datenschutzerklärung auf dem aktuellen Stand zu halten. Gesetzliche Anforderungen entwickeln sich weiter, Formulierungen müssen angepasst werden und auch eingesetzte Tools wie Online-Terminvergaben erfordern passende rechtliche Hinweise. Die dafür notwendigen Informationen zu recherchieren und korrekt einzuarbeiten kann zeitintensiv sein.
Eine Entlastung bietet hier unser Datenschutz-Servicepaket. Die rechtlichen Anforderungen Ihrer Website werden fortlaufend beobachtet und die entsprechenden Texte im Impressum, in der Datenschutzerklärung sowie bei eingebundenen Online-Diensten bei Bedarf aktualisiert. So bleibt der rechtliche Stand Ihrer Website aktuell, ohne dass Sie selbst regelmäßig recherchieren oder Anpassungen vornehmen müssen. Weitere Informationen finden Sie hier: Service-Pakete für Praxiswebseiten.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Digitale-Dienste-Gesetz §5
Virchowbund: Impressum für Arztpraxen
eRecht24: Pflichtangaben im Impressum
Bundesärztekammer Berufsrecht
IHK-Informationen zur Impressumspflicht
Hinweis: Stand Februar 2026. Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Trotz sorgfältiger Zusammenstellung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.