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Unerlaubte Bildnutzung auf Ihrer Homepage - so können Sie teuren Ärger vermeiden

Heutzutage verwendet fast jeder niedergelassene Arzt in Deutschland eine Praxishomepage, um auf sich und seine Praxisschwerpunkte in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Dem Internet stehen verschiedene Ausdrucksformen zur Verfügung, um Inhalte zu übertragen: Schriftsprache, Bilder, Töne und als Kombination dieser drei Arten Filme. Aufgrund der zahlreichen, aufgedeckten Plagiatsfälle bei Doktorarbeiten weiß mittlerweile fast jeder, dass nicht wahllos fremde Texte verwendet werden dürfen. Diese müssen zitiert werden und der Urheber des Textes muss angegeben werden - gleiches gilt bei Fotos und Bildern. Bei der Masse an im Internet verfügbaren Bildern nehmen das viele nicht so genau und verwenden ohne große Bedenken fremde Bilddateien auf ihrer Homepage. Dies führte in den letzten Jahren zu einer Abmahnwelle, durch auf dieses Gebiet spezialisierte Rechtsanwälte und Agenturen.

Da die Homepages von Zahnärzten und Ärzten im Internet verhältnismäßig gut gefunden werden, sind diese überdurchschnittlich gefährdet, Abmahnbescheide zu erhalten.

Juristische Aspekte bei der Verwendung von Bildern im Internet

Allgemein gilt: auf seiner Homepage dürfen nur Fotos mit vorliegenden Nutzungsrechten verwendet werden. Beispielsweise können das eigene Fotos oder Bilder von Agenturen sein. Praktisch jedes Foto genießt ein Urheberrecht. Bei Lichtbildwerken (= qualitativ und künstlerisch hochwertige Aufnahmen) erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei Lichtbildern (= „normale“ Aufnahmen) 50 Jahre nach dessen Tod. Bei Bildern aus Fotodatenbanken, so genannten Stock-Archiven, sollte man unbedingt die Nutzungsbedingungen beachten.

In letzter Zeit hat nach Aussage von Rechtsanwälten die Abmahnwelle, wegen unerlaubter Bildverwendung deutlich zugenommen, hier scheint sich geradezu ein Trend zu entwickeln. Verstöße gegen das Urheberrecht bei Bildern können richtig teuer werden. Die Abmahnungskosten bzw. Schadensersatzforderungen können in diesem Fall bis zu vierstellige Eurobeträge erreichen. Bei Verstößen gegen das Bildurheberrecht fallen in der Regel Kosten für den abmahnenden Anwalt, den Schadensersatz des Rechteinhabers und evtl. den eigenen Anwalt an. 

Was Ärzte bei der Verwendung von Fotos auf Ihrer Praxis-Homepage beachten müssen, um auf der (rechts-)sicheren Seite zu sein

Die sicherste Vorgehensweise zur Verwendung rechtssicherer Fotos auf der eigenen Praxishomepage ist eigenes Bildmaterial. Nun ist aber nicht jeder Arzt auch ein professioneller Fotograf, häufig fehlt die passende Ausrüstung oder das geeignete Motiv. Wichtig bei der Bildauswahl ist, dass keine fremden Personen zu erkennen sind. Auch bei der Verwendung von Bau- und Kunstwerken ist zu beachten, dass diese im Ausland teils Urheberschutz genießen. Wenn man selbst keine passenden Fotos zur Verfügung hat, kann man diese zu verhältnismäßigen günstigen Konditionen bei Agenturen erwerben. Nach Erwerb sollten zwingend die Nutzungsbedingungen eingehalten werden, wie zum Beispiel die Angabe des Fotografen oder des Archivs, um Ärger zu vermeiden.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bei der Erstellung und Pflege von Praxishomepages Hilfe von Profis in Anspruch nehmen, unser Team von Meyer-Wagenfeld berät Sie hierzu gern.

Tanja Bredlow

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