Bilder selbst auf der Praxiswebseite einfügen?
Diese wichtigen Regeln sollten Sie kennen
Von: Stefanie Stucke - 26.5.26
Darf ein Herstellerbild auf die Praxiswebseite? Reicht ein kostenloses Stockfoto aus dem Internet? Und was gilt, wenn auf einem Praxisfoto ein Kunstwerk, ein Logo oder Kartenmaterial zu sehen ist?
Bilder machen Webseiten persönlicher und professioneller. Gleichzeitig gehören sie zu den häufigsten Unsicherheiten bei der Webseitenpflege. Dieser Beitrag zeigt typische Prüfpunkte, die vor der Veröffentlichung von Bildern beachtet werden sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient als praktischer Leitfaden aus Sicht der Webseitenpflege.
Die wichtigste Regel in Kürze
Verwenden Sie auf Ihrer Webseite nur Bilder, bei denen Quelle, Nutzungserlaubnis und Nachweis nachvollziehbar sind. Das gilt für eigene Fotos, Stockbilder, Herstellerbilder, Logos, Kartenmaterial und Bilder aus kostenlosen Bilddatenbanken.
Grundsatz: Nicht jedes gefundene Bild darf auf die Webseite
Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Das gilt nicht nur für professionelle Fotos, sondern auch für Produktbilder, Grafiken, Illustrationen, Cartoons oder einfache Abbildungen. Die IHK Stuttgart weist darauf hin, dass grundsätzlich alle Bilder urheberrechtlich geschützt sein können, zum Beispiel Produktfotos, Personenfotos, Landschaftsfotos oder Illustrationen. Quelle: IHK Stuttgart
Für Webseiten bedeutet das: Ein Bild sollte nur dann verwendet werden, wenn klar ist, woher es stammt und welche Nutzung erlaubt ist. Vor dem Einbau eines Bildes sollten deshalb mindestens diese Fragen beantwortet werden:
| Prüffrage | Warum ist das wichtig? |
|---|---|
| Woher stammt das Bild? | Die Quelle muss nachvollziehbar sein. |
| Wer hat das Bild erstellt? | Urheber oder Rechteinhaber sollten bekannt sein. |
| Liegt eine Freigabe oder Lizenz vor? | Ohne Nutzungsrecht sollte das Bild nicht veröffentlicht werden. |
| Ist die Nutzung auf Webseiten erlaubt? | Nicht jede Freigabe gilt automatisch für das Internet. |
| Ist die gewerbliche Nutzung erlaubt? | Praxiswebseiten sind geschäftliche Webseiten. |
| Ist eine Urhebernennung erforderlich? | Besonders bei Creative-Commons-Bildern oder kostenlosen Bilddatenbanken wichtig. |
| Gibt es Einschränkungen? | Zum Beispiel keine Bearbeitung, keine Nutzung in Logos oder keine Nutzung in sensiblen Zusammenhängen. |
| Wurde der Nachweis gespeichert? | Lizenz, Quelle, Screenshot und Datum sollten dokumentiert werden. |
Eigene Fotos: oft die beste Lösung, aber nicht automatisch unproblematisch
Eigene Praxisfotos sind für Webseiten häufig die beste Wahl. Sie wirken authentisch, passen zur Praxis und vermeiden den typischen Stockfoto-Eindruck.
Trotzdem sollten auch bei eigenen Fotos einige Punkte geprüft werden. Sind Mitarbeitende erkennbar, sollte geklärt sein, ob eine Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt. Sind Patientinnen oder Patienten zu sehen, ist besondere Vorsicht geboten. Auch Gegenstände im Hintergrund können relevant sein, etwa Kunstwerke, Poster, Markenprodukte oder Bildschirmansichten.
Praktisch sinnvoll ist deshalb: Vor einem Fotoshooting sollte festgelegt werden, welche Räume, Personen und Motive gezeigt werden dürfen. Nach dem Shooting sollten die ausgewählten Bilder noch einmal geprüft werden, bevor sie online gehen.
Herstellerbilder: nur mit Freigabe verwenden
Herstellerbilder sind auf Webseiten schnell eingebaut. Sie zeigen Geräte, Produkte, Behandlungssysteme oder Markenmaterial oft professionell und in guter Qualität. Trotzdem gilt: Nur weil eine Praxis ein Gerät oder Produkt nutzt, bedeutet das nicht automatisch, dass auch die Produktbilder des Herstellers auf der eigenen Webseite verwendet werden dürfen. Entscheidend ist, ob der Hersteller die Nutzung erlaubt und unter welchen Bedingungen.
Das betrifft zum Beispiel:
Bilder von medizinischen Geräten
Abbildungen von Behandlungssystemen
Produktfotos von Herstellern
Logos von Marken oder Partnern
Grafiken aus Broschüren oder Präsentationen
Screenshots aus Software oder Apps
Vor der Verwendung sollte geprüft werden, ob eine ausdrückliche Freigabe vorliegt. Idealerweise wird dokumentiert, von welcher Quelle das Bild stammt, wann es heruntergeladen wurde und für welchen Zweck die Nutzung erlaubt wurde. Eine E-Mail des Herstellers, ein Downloadbereich mit Nutzungsbedingungen oder eine schriftliche Freigabe sollte zusammen mit dem Bild gespeichert werden.
Was besser nicht ungeprüft gezeigt werden sollte
Bei Webseitenbildern geht es nicht nur um das Foto selbst. Auch Inhalte innerhalb eines Fotos können zusätzliche Rechte berühren.
Kunstwerke, Poster und Designobjekte
Wenn auf einem Foto Kunstwerke, Wandbilder, Skulpturen, Poster oder besondere Designobjekte deutlich erkennbar sind, kann das zusätzliche Rechte betreffen. Bei öffentlich sichtbaren Werken gibt es zwar unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Panoramafreiheit. Diese bezieht sich aber auf Werke, die dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen sichtbar sind.
Ein Kunstwerk im Wartezimmer, ein Poster im Behandlungsraum oder ein dekoratives Bild im Hintergrund ist damit nicht automatisch unproblematisch. Wenn solche Inhalte deutlich erkennbar sind, sollte vor der Veröffentlichung geprüft werden, ob sie gezeigt werden dürfen.
Kartenmaterial
Kartenmaterial sollte nicht einfach als Screenshot kopiert und auf der Webseite eingebunden werden. Anbieter wie Google Maps haben eigene Nutzungsbedingungen. Google beschreibt in den zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps/Earth, unter welchen Bedingungen Inhalte genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Quelle: Google Maps/Earth
Für Webseiten ist meist eine korrekt eingebundene Karte oder eine datenschutzbewusst konfigurierte Alternative sinnvoller als ein frei kopierter Kartenausschnitt.
Logos und Marken
Logos von Herstellern, Portalen, Partnern oder Bewertungsplattformen sollten nicht ohne Freigabe auf der Webseite eingebaut werden. Auch wenn ein Logo öffentlich auffindbar ist, bedeutet das nicht automatisch, dass es frei verwendet werden darf. Das gilt besonders, wenn Logos werblich eingesetzt werden oder der Eindruck einer offiziellen Partnerschaft entstehen könnte.
Personenbilder
Bei Personenfotos geht es nicht nur um Bildrechte, sondern auch um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten oder andere erkennbare Personen sollten nicht ohne passende Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Bilder aus Behandlungsräumen, Vorher-nachher-Darstellungen oder Fotos, die Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten zulassen könnten.
Stockbilder und „lizenzfreie“ Bilder: lizenzfrei heißt nicht frei von Regeln
Stockbilder können für Webseiten sehr hilfreich sein. Sie liefern schnell passende Motive, wenn keine eigenen Fotos vorhanden sind oder wenn abstrakte Themen bebildert werden sollen.
Wichtig ist aber: „Lizenzfrei“ bedeutet nicht automatisch kostenlos und auch nicht frei von Bedingungen. Die IHK Schwerin weist darauf hin, dass der Urheber auch ohne Copyright-Angabe geschützt ist und bestimmt, ob und in welchem Umfang ein Bild genutzt werden darf. Quelle: IHK Schwerin
Bei Stockbildern sollte deshalb immer geprüft werden:
Ist die Nutzung auf einer geschäftlichen Webseite erlaubt?
Ist die Nutzung zeitlich unbegrenzt?
Ist die Nutzung räumlich unbegrenzt?
Darf das Bild bearbeitet oder zugeschnitten werden?
Muss der Urheber genannt werden?
Darf das Bild auch in Social Media, Anzeigen oder Drucksachen genutzt werden?
Gibt es Einschränkungen für sensible Themen?
Darf das Bild als zentrales Gestaltungselement verwendet werden?
Ist die Nutzung in einem Logo oder als Marke ausgeschlossen?
Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen.
Stockbilder, Icons und Symbole sind nicht automatisch für Logos geeignet
Ein Logo ist mehr als ein Bild. Es soll eine Praxis dauerhaft kennzeichnen, wiedererkennbar machen und möglichst individuell sein.
Stockbilder, gekaufte Icons oder frei verfügbare Symbole sind dafür oft nicht geeignet. Der Grund: Solche Elemente werden in der Regel nicht exklusiv verkauft. Andere Unternehmen können sie ebenfalls verwenden. Außerdem werden häufig nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht aber vollständige Eigentumsrechte.
Adobe Stock erklärt zum Beispiel, dass Adobe-Stock-Bilder nicht als Teil eines Unternehmenslogos oder einer Marke verwendet werden dürfen. Der Grund: Für ein Logo oder eine Marke müssen vollständige Eigentumsrechte vorhanden sein; Stockmaterial räumt jedoch nur Nutzungsrechte ein. Quelle: Adobe Hilfezentrum
Für Praxislogos bedeutet das: Ein Logo sollte nicht einfach aus einem beliebigen Stocksymbol, einer Icon-Sammlung oder einem lizenzierten Bild zusammengesetzt werden. Solche Elemente können für Webseitenillustrationen sinnvoll sein, aber nicht zwingend für eine dauerhafte Markenbildung.
Creative Commons und kostenlose Bilddatenbanken: Bedingungen genau lesen
Kostenlose Bilder können erlaubt sein. Trotzdem sollten auch hier die Bedingungen genau geprüft werden. Bei Creative-Commons-Lizenzen ist häufig eine korrekte Namensnennung erforderlich. Creative Commons beschreibt bei der Lizenz CC BY 4.0, dass angemessene Urheber- und Rechteangaben gemacht, ein Link zur Lizenz beigefügt und Änderungen angegeben werden müssen. Quelle: Creative Commons
Das bedeutet: Es reicht nicht immer, ein Bild einfach herunterzuladen und einzubauen. Je nach Lizenz müssen bestimmte Angaben auf der Webseite erscheinen. Typische Angaben können sein:
Name des Urhebers
Titel des Werkes
Quelle des Bildes
genaue Lizenzbezeichnung
Link zur Lizenz
Hinweis auf Änderungen, wenn das Bild bearbeitet wurde
Bei kostenlosen Bilddatenbanken sollte außerdem geprüft werden, ob die jeweilige Plattform eigene Einschränkungen vorgibt. Manche Bilder dürfen zwar kostenlos verwendet werden, aber nicht in allen Zusammenhängen.
Nachweise sichern: was dokumentiert werden sollte
Ein häufiger Fehler bei Webseitenbildern ist nicht die bewusste Falschnutzung, sondern fehlende Dokumentation.
Nach einigen Jahren ist oft nicht mehr klar:
Wer hat das Bild heruntergeladen?
Von welcher Plattform stammt es?
Welche Lizenz galt damals?
War eine Urhebernennung erforderlich?
Wurde das Bild gekauft, kostenlos bezogen oder vom Kunden geliefert?
Gab es eine Freigabe per E-Mail?
Deshalb sollte bei fremden Bildern möglichst nachvollziehbar bleiben, woher sie stammen und auf welcher Grundlage sie verwendet wurden. Das gilt besonders bei Stockbildern, Herstellerbildern, Partnerlogos, kostenlosen Bilddatenbanken und Bildern, die von Dritten geliefert wurden.
Wichtig ist: Es reicht oft nicht, sich später nur daran zu erinnern, dass ein Bild „damals kostenlos“ oder „vom Hersteller freigegeben“ war. Besser ist es, die damaligen Lizenzbedingungen, Freigaben oder Belege so zu speichern, dass sie bei Bedarf wiedergefunden werden können.
Können sich Lizenzen ändern?
Ja, Nutzungsbedingungen von Plattformen können sich ändern. Deshalb ist es wichtig, die Bedingungen zum Zeitpunkt des Downloads oder Kaufs zu speichern. Bei Creative-Commons-Lizenzen ist zu beachten: Die Lizenzbedingungen selbst sind standardisiert. Solange die Bedingungen eingehalten werden, sind Creative-Commons-Lizenzen grundsätzlich auf dauerhafte Nutzung angelegt. Für die konkrete Bewertung im Einzelfall sollte aber immer die jeweilige Lizenzversion geprüft werden.
Bei Stockplattformen, Herstellerbildern oder kostenlosen Bilddatenbanken kommt es auf die konkreten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters an. Deshalb sollten Lizenztexte, AGB, Rechnungen und Screenshots gespeichert werden.
Wie oft sollte man Bildlizenzen prüfen?
Es gibt keine allgemeine technische Prüffrist, die für jede Webseite gleich passt. Aus organisatorischer Sicht ist aber ein regelmäßiger Bildcheck sinnvoll.
Empfehlenswert ist eine Prüfung:
bei jedem Webseiten-Relaunch
bei größeren Designänderungen
wenn Bilder für neue Zwecke genutzt werden sollen
wenn Bilder zusätzlich in Social Media, Anzeigen oder Drucksachen verwendet werden sollen
wenn die Herkunft eines Bildes unklar ist
wenn Herstellerbilder, Logos oder Stockbilder ausgetauscht werden
mindestens einmal jährlich als kurzer Stichprobencheck
Gerade bei älteren Webseiten lohnt sich ein Blick in die Bildquellen. Viele Bilder wurden irgendwann eingebaut, aber die dazugehörigen Nachweise liegen nicht mehr vor. Dann sollte entschieden werden, ob das Bild ersetzt, neu lizenziert oder sauber dokumentiert werden kann.
Praktische Checkliste vor der Veröffentlichung
Prüfen Sie vor dem Einbau eines Bildes:
Ist die Quelle des Bildes bekannt?
Liegt eine Lizenz, Freigabe oder eigene Urheberschaft vor?
Ist die Nutzung auf einer geschäftlichen Webseite erlaubt?
Sind Personen erkennbar und liegt dafür eine Einwilligung vor?
Sind Logos, Marken, Kunstwerke, Poster oder Kartenmaterial sichtbar?
Ist eine Urheber- oder Lizenznennung erforderlich?
Wurden Lizenzbedingungen, Freigaben oder Belege gespeichert?
Soll das Bild später auch für Social Media, Anzeigen, Print oder ein Logo genutzt werden?
Wenn eine dieser Fragen nicht sicher beantwortet werden kann, sollte das Bild nicht vorschnell veröffentlicht werden.
Tipp: Diese Checkliste eignet sich auch als separate PDF-Datei zum Herunterladen, Ausdrucken oder internen Ablegen.
Fazit: Bilder bewusst auswählen und Nachweise sichern
Bilder sind ein wichtiger Bestandteil moderner Webseiten. Sie schaffen Vertrauen, erklären Leistungen und machen eine Webseite persönlicher. Gleichzeitig sollten Bilder nicht einfach nebenbei eingebaut werden. Entscheidend ist, dass Herkunft, Nutzungsrecht und Nachweis nachvollziehbar sind.
Nur Bilder verwenden, deren Quelle, Nutzungserlaubnis und Nachweis klar dokumentiert sind.
Bei der Erstellung und Pflege von Praxiswebseiten achten wir darauf, Bildmaterial bewusst auszuwählen, typische Stolperstellen frühzeitig anzusprechen und Bildquellen nachvollziehbar zu halten. Eine rechtliche Prüfung ersetzt das nicht. Es hilft aber, Webseiteninhalte von Anfang an strukturierter, nachhaltiger und professioneller zu betreuen.