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Das IGeL-Image in der Öffentlichkeit

Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL sind Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche Leistungen vom Patienten selbst gezahlt werden müssen. Deshalb werden diese Leistungen häufig auch als Selbstzahlerleistungen oder Zusatzleistungen bezeichnet.

IGeL haben in der Öffentlichkeit, im Internet und in der Presse meist einen schlechten Ruf. Als Beispiel sei hier die Überschrift „Vom Arzt abkassiert“ eines Artikels auf der Webseite des Stern zitiert. Immer wieder werden IGeL öffentlich diskutiert und häufig wird der Arzt dabei als Verkäufer von überflüssigen und überteuerten Leistungen dargestellt. Zu diesem Image hat u.a. auch der IGeL-Monitor beigetragen, der vom medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) bereitgestellt wird. Hier können Patienten sich über den Nutzen oder Schaden von individuellen Gesundheitsleistungen informieren. Der Großteil der IGeL wird hier jedoch mit negativ oder tendenziell negativ bewertet.

Kritische Auseinandersetzung mit dem IGeL-Monitor der Krankenkassen

Schaut man sich die beschriebenen und bewerteten IGeL auf der Webseite des IGeL-Monitors an, fällt auf, dass die IGeL-Bewertungen der Krankenkassen überwiegend negativ ausfallen oder unklar bleiben. Häufig ist es so, dass alles, was die Krankenkassen bezahlen positiv bewertet wird und alles was sie nicht bezahlen, negativ. Bei der Bewertung verfolgt der MDS einen festgelegten Prozess, bei dem wissenschaftliche Arbeiten miteinbezogen werden. Allerdings geben sie selbst auf ihrer Webseite zu bedenken, dass es keine „wirklich objektive Bewertungen gibt“ (https://www.igel-monitor.de/wie-wir-arbeiten/kurz-buendig.html). So bleibt bei einigen Bewertungen die Grundlage der Entscheidung unklar und unvollständig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass am Ende immer nur Arzt und Patient gemeinsam entscheiden können, welche Leistung im Einzelfall den besten Nutzen für den Patienten bringt. Eine genau definierte Grenze zwischen Kassenleistung und IGeL existiert nicht. Dabei sind die Kriterien häufig sehr schwammig: Es gibt IGeL, die von manchen Krankenkassen bezahlt werden und von anderen nicht, wie z. B. Impfungen bei Fernreisen. Seit 2012 können die Krankenkassen über eine Satzungsbestimmung bestimmte individuelle Gesundheitsleistungen erstatten, so dass es sich lohnt, im Bedarfsfall bei der Krankenkasse wegen einer Kostenerstattung nachzufragen (Quelle: Sozialversicherung kompetent). Viele IGeL werden von den privaten Krankenkassen bezahlt, nicht aber von den gesetzlichen Krankenkassen (z. B. autogenes Training oder Osteopathie). Manche IGeL werden auch nur nach bestimmten Indikationen bezahlt, beispielsweise die Augeninnendruckmessung.

Was können Ärzte gegen das schlechte Image von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Öffentlichkeit tun?

IGeL sollten dem Patienten immer in Verbindung mit reichlich Aufklärungsarbeit und ausreichenden Entscheidungsmöglichkeiten angeboten werden. Daher ist es wichtig, die Patienten vorab ausreichend zu beraten und transparent über den Nutzen und mögliche Risiken zu informieren. Sei es im Arzt-Patienten-Gespräch oder mit Hilfe geeigneter Kommunikationsmittel, wie FlyernHomepages oder Wartezimmerkinos. Die Wirkungsweise der Anwendung sollte für den Patienten immer verständlich erklärt werden. Der Arzt sollte nie Druck auf den Patienten ausüben und diesem genug Zeit zum Überlegen geben. Eine Entscheidung wird gemeinsam mit dem Patienten getroffen.

Außerdem haben die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Ende 2012 unter dem Titel „Selbst zahlen?“ einen Ratgeber für Patienten und Ärzte zum Umgang mit IGeL erstellt.  Für Ärzte, die IGeL anbieten, kann dieser Ratgeber als Leitfaden dienen. Er kann helfen, bei Beratung und Aufklärung Missverständnisse zu vermeiden, und er informiert über rechtliche Anforderungen. Und besonders wichtig: Immer eine schriftliche Vereinbarung abschließen! Denn ohne diese ist der Patient nicht verpflichtet, die individuelle Gesundheitsleistung zu bezahlen.

Tanja Bredlow

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